Studienführer und Ordnungen
Im Folgenden finden Sie Links zu den Studienführern und Modulhandbüchern, Prüfungsordnungen und Prüfungen, sowie Hinweise zur Anfertigung der Abschlussarbeiten.
Studienführer
- Studienführer zum Bachelor/Masterstudiengang EEI für das WS 2020/21
- Studienführer zum Bachelor/Master-Studiengang EEI für das WS 2019/20 – aktualisiert
- Studienführer zum Bachelor/Master-Studiengang EEI für das WS 2019/20
- Studienführer zum Bachelor/Master-Studiengang EEI für das WS 2018/19
- Studienführer zum Bachelor/Master-Studiengang EEI für das WS 2017/18
- Studienführer zum Bachelor/Master-Studiengang EEI für das WS 2016/17
- Studienführer zum Bachelor/Master-Studiengang EEI für das WS 2015/16
- Studienführer zum Bachelor/Master-Studiengang EEI für das WS 2014/15
- Studienführer zum Bachelor/Master-Studiengang EEI für das WS 2013/14
- Studienführer zum Bachelor/Master-Studiengang EEI für das WS 2012/13
- Studienführer zum Bachelor/Master-Studiengang EEI für das WS 2011/12
- Studienführer zum Bachelor/Master-Studiengang EEI für das SS 2011
- Studienführer zum Bachelor/Master-Studiengang EEI für das WS 2010/11
- Studienführer zum Diplom-Studiengang EEI
Modulhandbücher
- Modulhandbuch zum Bachelor-Studiengang EEI finden Sie hier. (Falls „Referenzseite veraltet“ angezeigt wird, bitte auf „Trotzdem versuchen“ gehen!)
- Modulhandbuch zum Master-Studiengang EEI finden Sie hier. (Falls „Referenzseite veraltet“ angezeigt wird, bitte auf „Trotzdem versuchen“ gehen!)
Eine Übersicht über die aktuellen Studienrichtungskataloge finden Sie immer im aktuellen Studienführer EEI.
Prüfungstermine, Anmeldungsfristen, Formulare und Hinweise zu Prüfungen finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes der Technischen Fakultät. Eine Liste der individuellen Kontaktpersonen im Prüfungsamt (abhängig vom jeweiligen Studiengang) finden Sie hier.
Grundsätzlich sollen alle o.g. wissenschaftlichen Arbeiten an einem der Lehrstühle des Departments EEI erarbeitet werden. Mögliche Ausnahmen von dieser Regelung (beispielsweise Arbeiten im Ausland bzw. in der Industrie) müssen immer vorab mit dem jeweiligen Lehrtstuhlinhaber abgeklärt und genehmigt werden.