Anerkennung von Studien – und Prüfungsleistungen
Bei einem Studiengangs- oder Hochschulwechsel können prinzipiell alle Leistungen anerkannt werden, die Sie im Rahmen eines vorhergehenden Hochschulstudiums erbracht haben, wenn sie in Bezug auf Kompetenz, Inhalt und Niveau keine wesentlichen Unterschiede zu den Modulen im Elektrotechnikstudiengang an der FAU aufweisen. Für die Anerkennung im Masterstudiengang dürfen die Leistungen auf Grund der Forderung des Kompetenzgewinns […]Bei einem Studiengangs- oder Hochschulwechsel können prinzipiell alle Leistungen anerkannt werden, die Sie im Rahmen eines vorhergehenden Hochschulstudiums erbracht haben, wenn sie in Bezug auf Kompetenz, Inhalt und Niveau keine wesentlichen Unterschiede zu den Modulen im Elektrotechnikstudiengang an der FAU aufweisen. Für die Anerkennung im Masterstudiengang dürfen die Leistungen auf Grund der Forderung des Kompetenzgewinns […]