Bachelor EEI: Industriepraktikum
Die berufspraktische Tätigkeit (= Industriepraktikum) soll Einblicke in die Organisation und soziale Struktur eines Industriebetriebs geben sowie an die berufliche Tätigkeit von Ingenieurinnen und Ingenieuren heranführen.
Für das Bestehen des Bachelor-Studienganges ist eine praktische Tätigkeit im Umfang von mindestens 10 Wochen nachzuweisen. Die Richtlinien für das Industriepraktikum haben wir online für Sie zusammengestellt. Bitte laden Sie die Praktikums-Unterlagen online hoch, damit wir sie prüfen können. Hier geht es zum Praktikumstool.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.eei.tf.fau.de/studium/praktikumsamt/.
Master EEI: Forschungspraktikum
Im Masterstudiengang EEI ist ein Forschungspraktikum vorgesehen. Dies wird – im Gegensatz zum Industriepraktikum aus dem Bachelor! – für gewöhnlich an einem Lehrstuhl abgelegt.
Generell gilt:
- Umfang von 10 ECTS, d.h. 300h Workload (inkl. Bericht und Vortrag)
- Anfertigung eines mindestens 10-seitigen Berichts und Abhalten eines mind. 20-minütigen Vortrags
- Betreuung durch einen hauptberuflich tätigen Hochschullehrer des Departments Elektrotechnik-Elektrionik-Informationstechnik
Studierende suchen sich einen Lehrstuhl aus, wo sie ihr Forschungspraktikum durchführen möchten, und besprechen Arbeitszeiten, Durchführung etc. mit dem jeweiligen EEI-Betreuer.
Die Durchführung des Forschungspraktikums in der Industrie ist nur unter besonderen Voraussetzungen möglich. Nähere Infos dazu finden Sie hier.